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Stiftung "Haus Asaph"

Werden Sie unser Gründungsstifter!

"Wenn wir euch zugut Geistliches säen, ist es dann zu viel, wenn wir Leibliches von euch ernten? ... So hat auch der Herr befohlen, dass die, die das Evangelium verkündigen, sich vom Evangelium nähren sollen." (1. Kor. 9, 11.14)

Der Hunger nach geistlicher Betreuung unter Künstler(inne)n und Musiker(inne)n ist immens. Das freut uns, denn es zeigt, wie richtig und wichtig unsere Arbeit ist. Doch "nebenher" ist sie auf Dauer nicht zu leisten. Daher ist es unser Ziel, die geistliche Betreuung von Künstlerinnen und Künstlern langfristig auf die Basis einer gemeinnützigen Stiftung zu stellen. Dies würde dann auch ermöglichen, die Angebote der Akademie Haus Asaph kostengünstig anzubieten.

Der Entwurf der Stiftungssatzung steht Ihnen hier [54 KB] zur Einsicht zur Verfügung.

Falls auch Sie uns finanziell unterstützen möchten, können Sie sich eine Stiftungserklärung [21 KB] herunterladen, die sie dann bitte ausfüllen und uns zusenden möchten.

Sobald über diese Stiftungserklärungen Zusagen über 50.000 Euro für den Vermögensstock der Stiftung eingegangen sind, werden Sie von uns informiert und um Einzahlung Ihrer zugesagten Spenden auf das dann eingerichtete Treuhandkonto binnen acht Wochen gebeten. Sobald die Gelder eingegangen sind, wird sofort die Stiftungsanerkennung bei der Regierung von mittelfranken beantragt.

Ganz herzlichen Dank für alle Hilfe!



Grundsätzlich sind Zuwendungen jeder Höhe herzlich willkommen. Dennoch haben wir kleine, symbolische Anerkennungen in gestaffelter Form vorgesehen:

Bronzener Stifterbrief: Ab einer Zuwendung von mindestens 333 Euro
Silberner Stifterbrief: Ab einer Zuwendung von mindestens 2.222 Euro
Goldener Stifterbrief: Ab einer Zuwendung von mindestens 11.111 Euro


Inhaber des silbernen und goldenen Stifterbriefs werden, sofern gewünscht, auf unserer Internetseite dauerhaft namentlich genannt.

Inhaber des goldenen Stifterbriefs werden darüber hinaus auf Wunsch auch beim öffentlichen Gründungsakt und gegenüber der Presse namentlich genannt und haben ein Anrecht auf ein exklusives und kostenfreies Konzert pro Jahr, das von Teilnehmern der Akademie oder Mitgliedern des Konvents Haus Asaph gestaltet wird.

Die Stifterbriefe werden nach Anerkennung der Stiftung durch die Aufsichtsbehörde ausgestellt und nach Wahl entweder versandt oder beim Gründungsakt überreicht.

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